Was für einen Einfluss hat das EU-Lieferkettengesetz auf die Baubranche?

EU-Lieferkettengesetz ist da, was heißt das für Bauunternehmen und die gesamte Branche?
Philipp Dressler
28.8.24
Inhaltsverzeichnis

Die Bauindustrie steht vor einer bedeutsamen Herausforderung: dem EU-Lieferkettengesetz. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten zu minimieren. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen in der Baubranche?

In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte des Gesetzes und wie sich Unternehmen darauf einstellen können. Dabei gehen wir insbesondere auf die Anforderungen, Herausforderungen und Chancen ein, die das Gesetz mit sich bringt.

Was beinhaltet das EU-Lieferkettengesetz?

Das EU-Lieferkettengesetz setzt den Rahmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken und die ihrer Lieferanten keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur haben.

Das Gesetz basiert auf internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards. Es zielt darauf ab, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu etablieren und Unternehmen zu verpflichten, proaktiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Das Hauptziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten zu identifizieren und zu mindern.

Unternehmen sollen dazu beitragen, dass keine Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung durch ihre Geschäftspraktiken gefördert werden. Begriffe wie „Sorgfaltspflichten“, „Lieferkette“ und „Risikomanagement“ sind zentrale Elemente des Gesetzes und müssen von den betroffenen Unternehmen verstanden und umgesetzt werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind zunächst große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro. Mittelfristig sollen auch kleinere Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Neben den Größenkriterien spielt auch die Branchenzugehörigkeit eine Rolle.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die in Hochrisikosektoren wie der Bauindustrie tätig sind, da hier die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards besonders kritisch ist. Für kleinere Unternehmen und bestimmte Branchen können Ausnahmen oder Übergangsregelungen gelten.

Diese Ausnahmen sollen jedoch nicht die grundsätzliche Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards aushebeln. Unternehmen müssen sich trotz dieser Ausnahmen intensiv mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzen.

Deutschland EU
Das Gesetz umfasst nur direkte Zulieferer. Das Gesetz gilt auch für dauerhafte, indirekte Lieferanten.
Es gilt für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Es gilt für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz; in Risikobranchen schon ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz.
Verstöße gegen Umweltauflagen werden weniger streng geahndet. Umweltschäden und Klimaziele werden stärker berücksichtigt.
Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Unternehmen sind zivilrechtlich haftbar und können am europäischen Standort verklagt werden.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Richtlinie muss nach Billigung durch die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

Was müssen Unternehmen in Zukunft beachten?

Unternehmen müssen Systeme und Prozesse implementieren, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Dies beinhaltet eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Maßnahmen.

Ein effektives Risikomanagement umfasst die Analyse der Lieferkette und die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten ebenfalls hohe Standards einhalten. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bemühungen zur Einhaltung des Gesetzes zu dokumentieren und regelmäßig darüber zu berichten.

Dies umfasst die Veröffentlichung von Berichten über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse. Von der Schulung der Mitarbeiter bis hin zur Anpassung der Lieferantenverträge müssen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Verstöße gegen das EU-Lieferkettengesetz können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Auswirkungen auf die Baubranche

Die Baubranche muss ihre Lieferkettenprozesse überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass alle Partner und Zulieferer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Materialien müssen nicht nur kosteneffizient, sondern auch unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen beschafft werden.

Dies könnte die Auswahl der Zulieferer und Materialien erheblich beeinflussen. Bestands- und Neukundenverträge müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Klare Regelungen und Compliance-Klauseln werden dabei unerlässlich.

Praxisbeispiele und bewährte Verfahren aus der Branche zeigen, wie Unternehmen erfolgreich die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes umsetzen können. Diese Beispiele dienen als Orientierungshilfe und Inspirationsquelle.

Herausforderungen und Chancen

Die Umsetzung des Gesetzes stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Besonders die Identifikation und Bewertung von Risiken in der oft komplexen und fragmentierten Lieferkette der Baubranche erfordert erhebliche Anstrengungen. Gleichzeitig bietet das Gesetz aber auch Chancen.

Unternehmen, die sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, können sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung positionieren. Dies kann nicht nur zu einem besseren Image, sondern auch zu Wettbewerbsvorteilen führen. Es gibt zahlreiche Ressourcen und Unterstützungsangebote, die Unternehmen bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes helfen können.

Von spezialisierten Beratungsfirmen bis hin zu branchenspezifischen Leitfäden – die Möglichkeiten sind vielfältig. Unternehmen sollten diese Ressourcen nutzen, um die Herausforderungen der Implementierung zu bewältigen und die Chancen optimal zu nutzen.

Fazit

Das EU-Lieferkettengesetz stellt Unternehmen in der Baubranche vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Möglichkeit, sich nachhaltig und verantwortungsvoll zu positionieren. Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur rechtlichen Sanktionen entgehen, sondern auch langfristig von den Vorteilen einer nachhaltigen Geschäftspraxis profitieren.

Unternehmen sollten die neuen Anforderungen als Chance sehen, ihre Geschäftspraktiken zu verbessern und sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit zu positionieren. So können sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt leisten.

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Was für einen Einfluss hat das EU-Lieferkettengesetz auf die Baubranche?

EU-Lieferkettengesetz ist da, was heißt das für Bauunternehmen und die gesamte Branche?
Philipp Dressler
28.8.2024

Die Bauindustrie steht vor einer bedeutsamen Herausforderung: dem EU-Lieferkettengesetz. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten zu minimieren. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen in der Baubranche?

In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte des Gesetzes und wie sich Unternehmen darauf einstellen können. Dabei gehen wir insbesondere auf die Anforderungen, Herausforderungen und Chancen ein, die das Gesetz mit sich bringt.

Was beinhaltet das EU-Lieferkettengesetz?

Das EU-Lieferkettengesetz setzt den Rahmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken und die ihrer Lieferanten keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur haben.

Das Gesetz basiert auf internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards. Es zielt darauf ab, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu etablieren und Unternehmen zu verpflichten, proaktiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Das Hauptziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten zu identifizieren und zu mindern.

Unternehmen sollen dazu beitragen, dass keine Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung durch ihre Geschäftspraktiken gefördert werden. Begriffe wie „Sorgfaltspflichten“, „Lieferkette“ und „Risikomanagement“ sind zentrale Elemente des Gesetzes und müssen von den betroffenen Unternehmen verstanden und umgesetzt werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind zunächst große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro. Mittelfristig sollen auch kleinere Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Neben den Größenkriterien spielt auch die Branchenzugehörigkeit eine Rolle.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die in Hochrisikosektoren wie der Bauindustrie tätig sind, da hier die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards besonders kritisch ist. Für kleinere Unternehmen und bestimmte Branchen können Ausnahmen oder Übergangsregelungen gelten.

Diese Ausnahmen sollen jedoch nicht die grundsätzliche Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards aushebeln. Unternehmen müssen sich trotz dieser Ausnahmen intensiv mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzen.

Deutschland EU
Das Gesetz umfasst nur direkte Zulieferer. Das Gesetz gilt auch für dauerhafte, indirekte Lieferanten.
Es gilt für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Es gilt für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz; in Risikobranchen schon ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz.
Verstöße gegen Umweltauflagen werden weniger streng geahndet. Umweltschäden und Klimaziele werden stärker berücksichtigt.
Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Unternehmen sind zivilrechtlich haftbar und können am europäischen Standort verklagt werden.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Richtlinie muss nach Billigung durch die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

Was müssen Unternehmen in Zukunft beachten?

Unternehmen müssen Systeme und Prozesse implementieren, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Dies beinhaltet eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Maßnahmen.

Ein effektives Risikomanagement umfasst die Analyse der Lieferkette und die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten ebenfalls hohe Standards einhalten. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bemühungen zur Einhaltung des Gesetzes zu dokumentieren und regelmäßig darüber zu berichten.

Dies umfasst die Veröffentlichung von Berichten über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse. Von der Schulung der Mitarbeiter bis hin zur Anpassung der Lieferantenverträge müssen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Verstöße gegen das EU-Lieferkettengesetz können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Auswirkungen auf die Baubranche

Die Baubranche muss ihre Lieferkettenprozesse überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass alle Partner und Zulieferer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Materialien müssen nicht nur kosteneffizient, sondern auch unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen beschafft werden.

Dies könnte die Auswahl der Zulieferer und Materialien erheblich beeinflussen. Bestands- und Neukundenverträge müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Klare Regelungen und Compliance-Klauseln werden dabei unerlässlich.

Praxisbeispiele und bewährte Verfahren aus der Branche zeigen, wie Unternehmen erfolgreich die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes umsetzen können. Diese Beispiele dienen als Orientierungshilfe und Inspirationsquelle.

Herausforderungen und Chancen

Die Umsetzung des Gesetzes stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Besonders die Identifikation und Bewertung von Risiken in der oft komplexen und fragmentierten Lieferkette der Baubranche erfordert erhebliche Anstrengungen. Gleichzeitig bietet das Gesetz aber auch Chancen.

Unternehmen, die sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, können sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung positionieren. Dies kann nicht nur zu einem besseren Image, sondern auch zu Wettbewerbsvorteilen führen. Es gibt zahlreiche Ressourcen und Unterstützungsangebote, die Unternehmen bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes helfen können.

Von spezialisierten Beratungsfirmen bis hin zu branchenspezifischen Leitfäden – die Möglichkeiten sind vielfältig. Unternehmen sollten diese Ressourcen nutzen, um die Herausforderungen der Implementierung zu bewältigen und die Chancen optimal zu nutzen.

Fazit

Das EU-Lieferkettengesetz stellt Unternehmen in der Baubranche vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Möglichkeit, sich nachhaltig und verantwortungsvoll zu positionieren. Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur rechtlichen Sanktionen entgehen, sondern auch langfristig von den Vorteilen einer nachhaltigen Geschäftspraxis profitieren.

Unternehmen sollten die neuen Anforderungen als Chance sehen, ihre Geschäftspraktiken zu verbessern und sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit zu positionieren. So können sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt leisten.

Was für einen Einfluss hat das EU-Lieferkettengesetz auf die Baubranche?

Philipp Dressler
28.8.2024
Inhaltsverzeichnis

Die Bauindustrie steht vor einer bedeutsamen Herausforderung: dem EU-Lieferkettengesetz. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten zu minimieren. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen in der Baubranche?

In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die zentralen Aspekte des Gesetzes und wie sich Unternehmen darauf einstellen können. Dabei gehen wir insbesondere auf die Anforderungen, Herausforderungen und Chancen ein, die das Gesetz mit sich bringt.

Was beinhaltet das EU-Lieferkettengesetz?

Das EU-Lieferkettengesetz setzt den Rahmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken und die ihrer Lieferanten keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur haben.

Das Gesetz basiert auf internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards. Es zielt darauf ab, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu etablieren und Unternehmen zu verpflichten, proaktiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Das Hauptziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in globalen Lieferketten zu identifizieren und zu mindern.

Unternehmen sollen dazu beitragen, dass keine Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung durch ihre Geschäftspraktiken gefördert werden. Begriffe wie „Sorgfaltspflichten“, „Lieferkette“ und „Risikomanagement“ sind zentrale Elemente des Gesetzes und müssen von den betroffenen Unternehmen verstanden und umgesetzt werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind zunächst große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro. Mittelfristig sollen auch kleinere Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Neben den Größenkriterien spielt auch die Branchenzugehörigkeit eine Rolle.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die in Hochrisikosektoren wie der Bauindustrie tätig sind, da hier die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards besonders kritisch ist. Für kleinere Unternehmen und bestimmte Branchen können Ausnahmen oder Übergangsregelungen gelten.

Diese Ausnahmen sollen jedoch nicht die grundsätzliche Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards aushebeln. Unternehmen müssen sich trotz dieser Ausnahmen intensiv mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzen.

Deutschland EU
Das Gesetz umfasst nur direkte Zulieferer. Das Gesetz gilt auch für dauerhafte, indirekte Lieferanten.
Es gilt für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Es gilt für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz; in Risikobranchen schon ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz.
Verstöße gegen Umweltauflagen werden weniger streng geahndet. Umweltschäden und Klimaziele werden stärker berücksichtigt.
Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Unternehmen sind zivilrechtlich haftbar und können am europäischen Standort verklagt werden.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Richtlinie muss nach Billigung durch die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

Was müssen Unternehmen in Zukunft beachten?

Unternehmen müssen Systeme und Prozesse implementieren, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Dies beinhaltet eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Maßnahmen.

Ein effektives Risikomanagement umfasst die Analyse der Lieferkette und die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten ebenfalls hohe Standards einhalten. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bemühungen zur Einhaltung des Gesetzes zu dokumentieren und regelmäßig darüber zu berichten.

Dies umfasst die Veröffentlichung von Berichten über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse. Von der Schulung der Mitarbeiter bis hin zur Anpassung der Lieferantenverträge müssen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Verstöße gegen das EU-Lieferkettengesetz können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Auswirkungen auf die Baubranche

Die Baubranche muss ihre Lieferkettenprozesse überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass alle Partner und Zulieferer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Materialien müssen nicht nur kosteneffizient, sondern auch unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Anforderungen beschafft werden.

Dies könnte die Auswahl der Zulieferer und Materialien erheblich beeinflussen. Bestands- und Neukundenverträge müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Klare Regelungen und Compliance-Klauseln werden dabei unerlässlich.

Praxisbeispiele und bewährte Verfahren aus der Branche zeigen, wie Unternehmen erfolgreich die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes umsetzen können. Diese Beispiele dienen als Orientierungshilfe und Inspirationsquelle.

Herausforderungen und Chancen

Die Umsetzung des Gesetzes stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Besonders die Identifikation und Bewertung von Risiken in der oft komplexen und fragmentierten Lieferkette der Baubranche erfordert erhebliche Anstrengungen. Gleichzeitig bietet das Gesetz aber auch Chancen.

Unternehmen, die sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, können sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung positionieren. Dies kann nicht nur zu einem besseren Image, sondern auch zu Wettbewerbsvorteilen führen. Es gibt zahlreiche Ressourcen und Unterstützungsangebote, die Unternehmen bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes helfen können.

Von spezialisierten Beratungsfirmen bis hin zu branchenspezifischen Leitfäden – die Möglichkeiten sind vielfältig. Unternehmen sollten diese Ressourcen nutzen, um die Herausforderungen der Implementierung zu bewältigen und die Chancen optimal zu nutzen.

Fazit

Das EU-Lieferkettengesetz stellt Unternehmen in der Baubranche vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Möglichkeit, sich nachhaltig und verantwortungsvoll zu positionieren. Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur rechtlichen Sanktionen entgehen, sondern auch langfristig von den Vorteilen einer nachhaltigen Geschäftspraxis profitieren.

Unternehmen sollten die neuen Anforderungen als Chance sehen, ihre Geschäftspraktiken zu verbessern und sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit zu positionieren. So können sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt leisten.